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   LG Frankfurt/Main, 22.06.2007 - 2-03 O 438/06   

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LG Frankfurt/Main, 22.06.2007 - 2-03 O 438/06 (https://dejure.org/2007,33785)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.06.2007 - 2-03 O 438/06 (https://dejure.org/2007,33785)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 2-03 O 438/06 (https://dejure.org/2007,33785)
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  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.06.2007 - 3 O 438/06
    Die Vorschrift regelt neben der materiellen Anspruchsberechtigung auch die prozessuale Klagebefugnis ( Bergmann in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 8 Rdn. 261; BGH, NJW 1996, 3276 f. m. w. N.).

    Bei dem Kläger handelt es sich um einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, der insbesondere nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande ist, seine satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen (so für den Kläger u. a. BGH, GRUR 2004, 793, 794; BGH, NJW 1996, 3276).

  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04

    Wettbewerbliche Beurteilung der Werbung für eine bilanzierte Diät:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.06.2007 - 3 O 438/06
    Andererseits kann aber - entsprechend der Argumentation des OLG Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 12.01.2006 - 6 U 241/04 - "Priorin-Kapseln" bzw. "Androgenetische Alopezie"-nicht außer Acht gelassen werden, dass die Vorgabe von Mindest- und Höchstmengen nur dann einen nachvollziehbaren Sinn ergibt, wenn sie in Beziehung zu der pro Tag insgesamt aufgenommenen Nährstoffmenge steht, mag auch das "verzehrfertige Erzeugnis" als Berechnungsgröße zwischengeschaltet sein.

    Dementsprechend beliefe sich der Höchstwert bei einer vollständig bilanzierten Diät mit einer Energiezufuhr von beispielsweise 2000 kcal - bei einer Frau - am Tag, wie sie vom OLG Frankfurt am Main in seinem genannten Urteil vom 12.01.2006 - 6 U 241/04 - zugrundegelegt wurde, auf einen Tagesbedarf an Vitamin D 3 von 50 mg, und auf 3.500 mg Calcium.

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01

    Sportlernahrung II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.06.2007 - 3 O 438/06
    Bei dem Kläger handelt es sich um einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, der insbesondere nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande ist, seine satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen (so für den Kläger u. a. BGH, GRUR 2004, 793, 794; BGH, NJW 1996, 3276).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.06.2007 - 3 O 438/06
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass im Interesse der Allgemeinheit Angaben über gesundheitliche und ernährungsphysiologische Wirkungen nur dann zuzulassen sind, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153 (155)).
  • OLG München, 17.11.2005 - 29 U 4024/03

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV über diätische

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.06.2007 - 3 O 438/06
    Die Richtlinie 1999/21/EG der Kommission vom 25.03.1999 bestimmt in Art. 3, dass die Wirksamkeit einer bilanzierten Diät durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu belegen ist (vgl. auch OLG München GRUR-RR 2006, 139).
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